Patienteninformation

Ihr erster Termin in unserer Physiopraxis

Wir bitten Sie, ca. 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin in unserer Praxis zu sein. In manchen Fällen ist es ratsam in sportlicher oder bequemer Kleidung zu erscheinen oder sich in der Praxis umzuziehen. Um die Umwelt zu entlasten wäre es nett, wenn sie ein großes Handtuch zur Therapie mitbringen würden. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen ihre Krankenversicherungskarte und ihren Befreiungsausweis, falls sie von der Rezeptgebühr befreit sind. Damit wir einen besseren Befund erstellen können, bringen sie zum ersten Termin bitte alle relevanten Dokumente (Befunde, OP-Berichte, CT-, MRT- und Röntgenaufnahmen) mit. Diese dienen nur zur Dokumentation und werden in Ihre Patientenakte eingescannt. Vor Therapiebeginn werden wir mit Ihnen unseren Behandlungsvertrag besprechen.

Termine und Terminabsagen

Wir sind stehst bemüht unsere Therapie pünktlich zu beginnen, sollte es trotzdem einmal zu einer kleinen Wartezeit kommen, bitten wir Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Durch Ihr pünktliches Erscheinen sichern Sie uns einen reibungslosen Ablauf. Unsere Praxis ist eine reine Terminpraxis, das bedeutet wir vereinbaren mit Ihnen feste Behandlungstermine. Diese Termine sind exklusiv für Sie reserviert. Durch versäumte oder kurzfristig abgesagte Termine haben wir meist keine Gelegenheit mehr diese an andere Patienten zu vergeben. Laut Behandlungsvertrag verpflichten Sie sich Termine mindestens 24 Stunden vor Behandlungstermin abzusagen. Sollten Sie Ihren Termin nicht fristgerecht abgesagt haben, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung auf Grund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB§ 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt. Ein nicht wahrgenommener Termin kann dann selbstverständlich weiterhin innerhalb der Fristsetzung ihrer Krankenkasse nachträglich war genommen werden.

Eigenbeteiligung für gesetzlich Versicherte

In der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes.

Neuerung ab dem 01. August 2022:

Die Zuzahlung ist am ersten Behandlungstermin für die gesamte Behandlungsserie fällig.

Sofern die Zuzahlung geleistet wurde, erhält die Patientin oder Patient darüber eine Quittung. Auf der Quittung wird zudem auf die Erstattung bei zu viel entrichteter Zuzahlung ( bei Behandlungsabruch ) hingewiesen.

Kinder und Jugendliche bleiben weiterhin von der Zuzahlung befreit.

Die Höhe der jeweiligen Zuzahlung erfahren Sie von Ihrem Praxisteam.